Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen Handwerkerrechnungen können die Steuerlast mindern. Einen Teil können Verbraucher im eigenen und selbst bewohnten Haus geltend machen. 20% von insgesamt 6000 € Handwerkerrechnung können von der Steuerschuld abgezogen werden. Max. 1.200 €. Voraussetzung ist eine korrekt gestellte Rechnung die Lohn- und Materialkosten anteilig ausweist und per Überweisung gezahlt wurde. Nicht abzugsfähig sind…
Mehr
Cytronic