steuerliche Vorteile

Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen

Handwerkerrechnungen können die Steuerlast mindern. Einen Teil können Verbraucher im eigenen und selbst bewohnten Haus geltend machen. 20% von insgesamt 6000 € Handwerkerrechnung können von der Steuerschuld abgezogen werden. Max. 1.200 €. Voraussetzung ist eine korrekt gestellte Rechnung die Lohn- und Materialkosten anteilig ausweist und per Überweisung gezahlt wurde.

Nicht abzugsfähig sind die Materialkosten und falls staatliche Zuschüsse gezahlt werden.

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